Unsere Vermittlungsbedingungen
Vermittlungsbedingungen von Ferienhaus-Canarias.net - Inhaber Manfred Esterbauer, Marktlerstrasse 67A, 84489 Burghausen
Sehr geehrte Kunden,
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Falle der Buchung durch den Kunden Inhalt des Vermittlungsvertrages, den der Kunde mit der Firma Ferienhaus-Canarias.net - Inhaber Manfred Esterbauer, nachfolgend als "Ferienhaus Canarias" bezeichnet, bezüglich der Ferienwohnung/des Ferienhauses abschließen. "Ferienwohnung" bzw. "Ferienhaus" werden nachfolgend als "Feriendomizil" bezeichnet. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln gleichzeitig das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Vermieter/Partneranbieter, mit dem der Vertrag durch die Vermittlung von Ferienhaus Canarias oder dem Partneranbieter zustande kommt. Der Eigentümer bzw. Vermieter / Anbieter des Feriendomizils wird nachfolgend als "Vermieter" oder "Anbieter" bezeichnet. Ergänzend dazu finden die jeweiligen Vertragsbedingungen des Vermieters/Anbieter Anwendung.
1. Stellung von Ferienhaus Canarias
1.1 Ferienhaus Canarias bietet auf der Internetseite die Vermittlung fremder Leistungen (Verträge mit den Vermietern/Anbieter der Feriendomizile) an. Ferienhaus Canarias hat daher lediglich die Stellung eines Vermittlers zwischen dem Kunden und dem Vermieter/Anbieter.
1.2 Als Betreiber der Ferienhaus Canarias-Plattform ist Ferienhaus Canarias nicht Eigentümer, Verkäufer, Wiederverkäufer oder Anbieter von Inseraten oder Vermieter-Diensten. Zudem erstellt, kontrolliert und verwaltet Ferienhaus Canarias auch keine Inserate oder Vermieter-Dienste. Vermieter/Anbieter sind für ihre Inserate und Vermieter-Dienste alleine verantwortlich. Wenn Kunden eine Buchung vornehmen bzw. annehmen, schließen sie direkt untereinander einen Vertrag. Ferienhaus Canarias ist und wird weder Partei oder ein sonstiger Beteiligter an dem Vertragsverhältnis zwischen Vermieter/Anbieter und Kunde, noch ist Ferienhaus Canarias ein Immobilienmakler.
1.3 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vermieter/Anbieter gelten ausschließlich die für diesen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die mit diesem getroffenen Vereinbarungen.
1.4 Soweit die nachfolgenden Bestimmungen Regelungen bezüglich des Aufenthalts sowie der Rechte und Pflichten von Kunden und Vermieter/Anbieter enthalten, werden diese Vereinbarungen durch Ferienhaus Canarias als Vertreter namens und in Vollmacht des Vermieters/Anbieter getroffen und Inhalt des mit diesem durch Vermittlung von Ferienhaus Canarias zustande kommenden Vertrages.
2. Vertragsschluss/Buchungsablauf
2.1 Buchung auf Anfrage:
Bei einer Buchung auf Anfrage wird der Buchungswunsch an den Vermieter/Anbieter weitergeleitet. Diese Übermittlung des Buchungswunsches stellt kein verbindliches Vertragsangebot des Kunden an den Vermieter dar und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Mietvertrages. Bestätigt der Vermieter/Anbieter die Verfügbarkeit des Feriendomizils und seine Bereitschaft zur Vermietung, so kann das Objekt für einen Tage für den Kunden reserviert werden. Der Kunde erhält hiervon eine Mitteilung per E-Mail. Diese E-Mail enthält einen Aktivierungslink für die gewünschte Buchung. Mit der Mitteilung und Freischaltung dieses Aktivierungslinks bietet der Vermieter/Anbieter, vertreten durch Ferienhaus Canarias als Vermittler, dem Kunden den Abschluss des Mietvertrages auf der Grundlage der vom Vermieter / Anbieter auf der Webseite angegeben Objektbeschreibung, der Angaben über die Daten und Preise und den vorliegenden Vertragsbedingungen verbindlich an. Der Vertrag kommt für den Kunden rechtsverbindlich zustande, wenn er die Buchung innerhalb des Reservierungszeitraums mit dem Aktivierungslink bestätigt. Bestätigt der Kunde die Buchung mit dem Aktivierungslink innerhalb der Frist nicht, so werden die vom Kunden erfassten Daten gelöscht und das Angebot des Vermieters / Anbieter wird ohne Verpflichtungen für diesen oder den Kunden gegenstandslos. Ferienhaus Canarias informiert den Kunden per E-Mail über den erfolgreichen Abschluss der Buchung und damit den rechtsverbindlichen Abschluss des Mietvertrages.
Ferienhaus Canarias benennt nach Zahlung der Anzahlung gemäß Ziff. 3.2 den vollständigen Namen und sämtliche Daten des Vermieters/Anbieter. Der Mietvertrag ist jedoch bereits rechtsverbindlich mit der Bestätigung des Aktivierungslinks abgeschlossen und demnach nicht vom Zugang der Mitteilung über den erfolgreichen Abschluss der Buchung abhängig.
2.2 Sofortbuchung:
Bei der Sofortbuchung bietet der Kunde auf der Grundlage der vom Vermieter/Anbieter auf der Webseite angegebenen Objektbeschreibung sowie der ihm online im Rahmen der Verfügbarkeitsauskunft dargestellten Daten und Preise dem Vermieter/Anbieter den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 48 Stunden gebunden. Der Mietvertrag kommt für den Kunden und dem Vermieter/Anbieter rechtsverbindlich zustande, wenn Ferienhaus Canarias als Vermittler die Buchung innerhalb der vorgenannten Bindungsfrist von 48 Stunden bestätigt.
3. Bezahlung
3.1 Mit Vertragsschluss (bei Buchungen auf Anfrage mit Betätigung des Aktivierungslinks; bei Sofortbuchungen mit Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung fällig und je nach Feriendomizil an Ferienhaus Canarias als Inkassobevollmächtigte des Vermieters oder an den Anbieter des Feriendomizils zu bezahlen. Deren Höhe ergibt sich bei Buchungen auf Anfrage aus der Mitteilung nach Ziff. 2.1 über die Verfügbarkeit des Feriendomizils und den Aktivierungslink und bei Sofortbuchungen aus der Auskunft über die Verfügbarkeit des gewünschten Feriendomizils.
3.2 Anzahlungen sind, je nach der vereinbarten Zahlungsart, ausschließlich per Paypal oder per Überweisung zu leisten, wobei der Einzug bei Paypal-Zahlungen durch Ferienhaus Canarias nach Fälligkeit veranlasst wird.
3.3 Bei Bezahlung durch Überweisung, muß bei Feriendomizilen, für die Ferienhaus Canarias als Inkassobevollmächtigte des Vermieters bevollmächtgt ist, der vollständige Anzahlungsbetrag dem Konto von Ferienhaus Canarias innerhalb von fünf Tagen gutgeschrieben sein.
3.4. Bei Bezahlung durch Überweisung, bei Feriendomizilen von Partneranbietern gelten die Zahlungsbedingungen des Anbieter. In diesem Fall erhält der Kunde vom Anbieter eine finale Buuchungsbestätigung mit entsprechenden Angaben zur Anzahlung.
3.4 Die Restzahlung. Die Handhabung der Restzahlung ist je nach Vermieter/Anbieter unterschiedlich.
Die Restzahlung ist vor Ort und vor Belegungsbeginn und Bezug des Feriendomizils in bar zu leisten, sofern keine besondere Vereinbarung hierzu getroffen wurde oder Ferienhaus Canarias dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Restzahlung vor Anreise auf das Konto von Ferienhaus Canarias zu bezahlen ist.
3.5 Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei Ferienhaus Canarias oder dem Vermieter/ Anbieter nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten ein, obwohl das Feriendomizil vertragsgemäß zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, sind der Vermieter/Anbieter oder Ferienhaus Canarias als dessen Vertreter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt des Vermieters vom Vertrag zu erklären und dem Kunden namens des Vermieters/Anbieter pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 4.2 und 4.3 zu berechnen.
3.6 Der Kunde hat ohne vollständige Bezahlung keinen Anspruch auf Bezug des Feriendomizils und auf die vertraglichen Leistungen, soweit der Vermittler zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Feriendomizils bereit und in der Lage ist und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht.
4. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
4.1 Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern/Anbietern im In- und Ausland nicht. Den Kunden wird jedoch bei den von Ferienhaus Canarias vermittelten Verträgen durch den Vermieter/Anbieter vertraglich ein Rücktrittsrecht gemäß den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung ist direkt an den Vermieter und an Ferienhaus-Canarias als Vertreter des Vermieters oder an den Partneranbieter zu senden. Der Rücktritt ist schriftlich per Mail zu erklären.
4.2 Der Vermieter/ Anbieter kann im Falle des Rücktritts folgende pauschale Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine mögliche anderweitige Belegung des Feriendomizils berücksichtigt sind.
Die Rücktrittsgebühren betragen
a) bei einem Rücktritt bis 120 Tage vor Belegungsbeginn 20 % des Mietpreises.
b) bei einem Rücktritt vom 119. bis zum 80. Tag vor Belegungsbeginn 33 % des Mietpreises.
c) bei einem Rücktritt vom 79. bis zum 60. Tag vor Belegungsbeginn 45 % des Mietpreises.
c) bei einem Rücktritt vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 70 % des Mietpreises.
d) bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum 14. Tag vor Belegungsbeginn 90 % des Mietpreises.
e) bei einem Rücktritt ab 13 Tagen und kürzer oder bei Nichterscheinen 100 % des Mietpreises.
Bei einer Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,- Euro in Rechnung gestellt.
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4.3 Dem Kunden bleibt es unbenommen, direkt dem Vermieter/Anbieter gegenüber oder gegenüber Ferienhaus Canarias nachzuweisen, dass dem Vermieter/Anbieter tatsächlich kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
4.4 Ferienhaus Canarias behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Vermieter/Anbieter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung des Feriendomizils konkret zu beziffern und zu belegen.
4.5 Umbuchung:
Der Kunde ist berechtigt, im Falle eines Rücktritts, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu nennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter/Anbieter oder Ferienhaus Canarias als Vertreter können dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn diese oder ihre mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
4.6 Der Kunde hat keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung). Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden vorgenommen, so kann Ferienhaus Canarias namens des Vermieters/Anbieter bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von € 40,00/ Umbuchung verlangen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügig Kosten verursachen.
5. Kündigung wegen höherer Gewalt, Rücktritt durch den Vermieter/Anbieter
5.1 Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Kunde als auch der Vermieter/Anbieter, vertreten durch Ferienhaus Canarias, den Vertrag kündigen. Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j BGB sowie die Vorschriften, auf die in dieser Bestimmung verwiesen wird, vereinbart. Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen, sowie sonstige Umstände, die nicht in unmittelbarem örtlichen oder sachlichen Bezug zum Feriendomizil stehen oder in der Risikosphäre des Kunden liegen, rechtfertigen keine Kündigung des Vertrages mit dem Vermieter/Anbieter.
5.2 Der Vermieter/Anbieter bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte oder Ferienhaus Canarias als dessen Vertreter, können ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages trotz einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Feriendomizils und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten nach Ziff. 7.3, 7.4 und 7.5 dieser Bedingungen. Wird der Vertrag in diesem Fall gekündigt, so behält der Vermieter/Anbieter den Anspruch auf den gesamten Preis. Der Vermieter/Anbieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Übernimmt der Kunde vertragliche Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter/Anbieter oder von Ferienhaus Canarias zu vertretenen Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. Der Vermieter/Anbieter bezahlt an den Kunden jedoch diejenigen Beträge zurück, die er aus einer anderweitigen Belegung des Feriendomizils erlangt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind. Eine solche Reiseabbruchversicherung, deren Abschluss empfohlen wird, ist im Preis für das Feriendomizil nicht enthalten.
7. Obliegenheit des Kunden gegenüber dem Vermieter/Anbieter und Ferienhaus Canarias
7.1 Mängel der Vermittlungsleistung von Ferienhaus Canarias hat der Kunde Ferienhaus Canarias, dem Vermieter / Anbieter unverzüglich anzuzeigen und Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit der Vermieter/Anbieter in der Lage gewesen wäre, angemessene Abhilfe zu schaffen.
7.2 Mängel des Feriendomizils, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Kunden unverzüglich gegenüber dem Vermieter/Anbieter oder Ferienhaus Canarias anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Kunden gegenüber dem Vermieter/Anbieter, soweit dieser in der Lage gewesen wäre, den Mangel oder die Störung unmittelbar oder durch die Überlassung eines gleichwertigen anderen Feriendomizils abzuhelfen.
7.3 Das Feriendomizil darf nur mit der im Vertrag angegebenen Personenzahl belegt werden. Der Vermieter/Anbieter ist berechtigt, im Falle einer Überbelegung eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Der Vermieter/Anbieter kann verlangen, dass die überzähligen Personen unverzüglich das Feriendomizil verlassen. Die Aufnahme von Gästen des Kunden ist auf den Zeitraum von 24 Stunden und maximal einer Übernachtung beschränkt. Eine längerfristige Aufnahme von Gästen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Vermieters/Anbieters und kann von diesem von der Bezahlung einer Mehrvergütung durch den Kunden abhängig gemacht werden.
7.4 Der Kunde und dessen Mitreisende verpflichten sich, das Feriendomizil und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist verpflichtet, das Feriendomizil bei der Abreise besenrein zu übergeben. Wird das Feriendomizil nicht ordnungsgemäß gereinigt, ist der Vermieter/Anbieter berechtigt, die hierfür entstehenden bei dem Kunden geltend zu machen.
7.5 Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück des Feriendomizils ist nicht erlaubt.
8. Vertraglicher Schriftverkehr und Kundenbewertung
Mit Abschluss der Buchung akzeptiert der Kunde den Erhalt einer E-Mail mit dem Hinweis, er könne hinsichtlich des Buchungsvorganges eine Bewertung über Ferienhaus Canarias als "Trusted-Shop" abgeben sowie einer E-Mail, die gegebenenfalls dem Kunden zeitnah nach seiner Abreise des gebuchten Aufenthalt zugesandt wird, um ein Formular für die Kundenbewertung bzw. Eintrag ins Gästebuch auszufüllen. Die Kundenbewertung kann im Ermessen von Ferienhaus Canarias für Marketing, Werbung oder als Service-Verbesserung genutzt werden wie für Angebote von Ferienhaus Canarias auf der Webseite oder anderen Vertriebskanälen. Ferienhaus Canarias behält sich das Recht vor, Kundenbewertungen bzw. Einträge ins Gästebuch abzulehnen oder zu entfernen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf dauerhafte Veröffentlichung und Wiedergabe des Eintrag ins Gästebuch. Der Kunde erklärt sich darüber hinaus einverstanden, dass ihm E-Mails hinsichtlich der Vertragsabwicklung zugesandt werden. Für die Bestellung eines Newsletters hat der Kunde gesondert seine Zustimmung zu erklären.
9. Haftung
Die vertragliche Haftung von Ferienhaus Canarias als Vermittler aus dem Vermittlungsvertrag ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden von Ferienhaus Canarias weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder Ferienhaus Canarias für einen Schaden allein aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfens verantwortlich ist.
10. Verjährung
10.1 Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Ferienhaus Canarias oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfens von Ferienhaus Canarias beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ferienhaus Canarias oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfens von Ferienhaus Canarias beruhen.
10.2 Alle übrigen Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in einem Jahr.
10.3 Die Verjährung nach Ziff. 9.1 und 9.2 beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Anspruch und von Ferienhaus Canarias als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste.
11. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde Ferienhaus Canarias zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Die von dem Kunden Ferienhaus Canarias zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten sind gem. Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
12. Gutscheinakionen
Ein Rabattgutschein ist nicht in Kombination mit anderen Gutscheinen oder Rabatten gültig. Pro Buchung ist nur ein Gutschein einlösbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
13. Allgemeine Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages oder dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages oder dieser Geschäftsbedingungen zur Folge.
14. Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
14.1 Der Kunde kann Ferienhaus Canarias nur an dessen Sitz verklagen.
14.2 Für Klagen von Ferienhaus Canarias gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Ferienhaus Canarias vereinbart.
14.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vermittlungsvertrag zwischen Kunden und Ferienhaus Canarias anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Vermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind, als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
14.4 Auf das Vertrags- und Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.